Im vielen Fällen wird der Transfer von der eigenen Wohnung sowie der Rückweg von Ihrer Krankenkasse übernommen. Dazu benötigen Sie eine „Verordnung einer Krankenbeförderung“ welche Sie bei uns abgeben. Die Verordnung erhalten Sie von Ihrem behandelnden Arzt. In solchen Fällen rechnen wir die Fahrt für Sie direkt mit Ihrer Krankenkasse ab, sodass Sie völlig stressfrei Ihren Behandlungstermin wahrnehmen können. Beachten Sie bitte, dass viele Krankenkassen sich weigern die Fahrt für Sie zu bezahlen, wenn diese ohne vorherige Rücksprache mit dem Arzt durchgeführt worden ist.
In manchen Fällen werden Sie von Ihrer Krankenkasse von Ihrem Eigenanteil befreit. Hierzu erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse einen Befreiungsausweis, welchen Sie unserem Fahrer bei der Fahrt vorlegen müssen. Sollten Sie über keinen Befreiungsausweis verfügen, beträgt der Eigenanteil 10% des Endpreises.
Bitte beachten Sie, dass wir über kein medizinisch geschultes Personal verfügen. Wir bitten Sie vor der Fahrt mit Ihrem Arzt die Notwendigkeit einer medizinischen Begleitung zu besprechen und uns ggf. über eine Begleitung zu informieren.
Wenn Sie noch Fragen haben oder einen Termin für Ihre Fahrt vereinbaren wollen, rufen Sie uns gerne an.